Die Detektei, die professionell, also rechtskonform und diskret mit langjähriger Erfahrung und Fachwissen arbeitet unterscheidet sich prinzipiell von Neueinsteiger, Billigdetektiven und fachfremden Quereinsteigern.
Diese nützen die in der BRD geltenden und relativ niedrigen beruflichen Einstiegshürden und locken Kunden mit Billigtarifen, nach dem Motto:
Geiz ist ……..
Oft werden die Aufträge hemdsärmelig und schlampig bearbeitet, weil es den Einsatzkräften an Erfahrung und Fachwissen oder gar beidem fehlt. Am Ende zahlt meistens der Kunde drauf, weil z.B. eine zu beobachtende Person den Einsatz bemerkt. Der Auftraggeber hat in der Folge oftmals keine Chance mehr an stichhaltige Beweise zu kommen. Für Sie als Auftraggeber ist das eine absolute Blamage gegenüber der observierten Person und es schadet unter Umständen auch Ihrer Reputation.
Professionelle Dienstleistungen erfordern deshalb den konsequenten Einsatz von ausgebildeten und qualifizierten Detektiven. Bei der Preisbildung für die Leistungen der Detektive wird jeder Ermittlungsauftrag wie nachstehend individuell kalkuliert:
- Auftragsziel (Erfahrungswerte bei der Erbringung der angefragten Dienstleistung
- Umfang und Dauer des Dienstleistungsauftrages
- Einsatz von Detektiven oder Experten für Spezialaufgaben (Techniker, Gutachter)
- Einsatz von Spezialtechnik
- Einsatzort der Detektei
- Planungsvorlauf für die Vorbereitung der Ermittlungen und Beobachtungen
- Verwendung externer Partner bei Detektiveinsätzen im Ausland
- Zuschläge für Nachtarbeit, Einsätze an Sonn- und Feiertagen werden gegebenenfalls gesondert vereinbart.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Detektei. Grundsätzlich unterliegen die Honorare der freien Vereinbarung mit dem Kunden. Durch ein kostenfreies Beratungsgespräch im Büro der DJS Wirtschaftsdetektei Jürgen Steinhausen e.K. kann Ihr Anliegen und die notwendige Dienstleistung individuell besprochen werden.
In vielen Fällen ist der Einsatz eines Detektiven erstattungsfähig, wenn die Detektivkosten verhältnismäßig sind und der Detektiveinsatz erforderlich war. Fragen Sie hierzu Ihren Rechtsbeistand.