Die Datenschutzaffären der vergangen Jahre haben eine große Sensibilität im Umgang mit der Privatsphäre von Mitarbeitern geschaffen. Kein Unternehmen will in diesem Zusammenhang negativ in der Presse erwähnt werden.
Diskrete Wirtschaftsrecherchen durch Detektive sind im heutigen Zeitalter kaum noch wegzudenken. Seit nahezu 40 Jahren recherchiert und observiert der Berufsdetektiv Jürgen Steinhausen der renommierten Detektei DJS – Wirtschaftsdetektei in zivil- wie auch strafrechtlichen Angelegenheiten, für namhafte Anwaltskanzleien, Gewerbebetriebe aus den unterschiedlichsten Bereichen, den Handel, für die Industrie und für Konzerne.
Täglich beschaffen sich unzählige Personen Waren oder Leistungen, die sie nie bezahlen können oder dies von vornherein nie beabsichtigten. Viele von ihnen (die meisten davon) gehen dabei straffrei aus.
Täglich melden sich unzählige Personen mittels vorgetäuschten Krankheiten,
- sogenannte Blaumacher oder Lohnfortzahlungsbetrüger, arbeitsunfähig . Für fast alle bleibt dies ohne Folgen.
- Täglich betrügen, unterschlagen oder bestehlen kriminelle Mitarbeiter ihre Arbeitgeber. Bis zur Enttarnung entsteht meist ein erheblicher Schaden
- Täglich finden Wettbewerbsverstöße und Geheimnisverat statt. Dies führt für die Betroffenen meist zu Existenzgefährdungen oder zum Bankrott.
Viele Unternehmen begeben sich auf einen schmalen Grat wenn sie wahllos Kameras und GPS Geräte installieren, um Mitarbeiter während der Arbeitszeit heimlich zu kontrollieren und den Betriebsrat über diese Vorgehensweise nicht informieren. Für die Überwachung eines Mitarbeiters muss stets ein konkreter Verdacht vorliegen, der eine solche Kontrolle - auch durch Detektive - begründet.
Lohnfortzahlungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine strafbare Handlung und ein fristloser Kündigungsgrund!
Doch für eine Überwachung müssen stets die strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen betrachtet und das berechtigte Interesse konkret dargelegt werden. Schließlich ist nicht jede Mitarbeiterüberwachung, Kontrollmaßnahme beziehungsweise Videoüberwachung rechtlich abgesichert und in vielen Fällen aus datenschutzrechtlichen Gründen sogar unzulässig.
Wir vertreten ihre berechtigten Interessen und beobachten und ermitteln für sie
- als Auftragnehmer und Unterstützer für Anwaltskanzleien
- als Auftragnehmer und Unterstützer für Firmen, Gewerbetreibende und der Industrie und für Konzerne
- Aufklärung und Verhinderung von Betriebsvergehen und Wirtschaftsdelikten
- bei Diebstahl, Betrug und Unterschlagung am Arbeitsplatz
- Untreue am Arbeitsplatz
- Wettbewerbsverstößen
- Ermittlungen aller Art durch
- Observation von Personen und die
- Erarbeitung von Sicherheitsanalysen und
- Präventivmaßnahmen für ihr Unternehmen
Zusätzlich führt die Detektei DJS Recherchen und Überwachungen durch bei
- unlauterem Wettbewerb
- Geschäftsschädigung
- Erpressung
- Schwarzarbeit
- Untreue
- Sabotage,
- bei der Personensuche und Adressermittlungen
- Ermittlung ladungsfähiger Anschriften
Wenn Sie einen qualifizierten Berufsdetektiv benötigen, dann rufen Sie mich an: