SEHR GEEHRTER BESUCHER, HABEN SIE ANGST VOR DEM DATENSCHUTZ?
Das seit dem 25.05.2018 geltende neue Datenschutzrecht ( DSGVO und BDSG -neu) hat für Unternehmen und private Auftraggeber keine Auswirkung auf die Zulässigkeit von der Erbringung von Ermittlungsdienstleistungen und des Einsatzes von privaten Ermittlern.
Bereits vor dem Stichtag am 25.05.2018 hatte ein strenges Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt, dass gewerbliche Ermittlungen und das Erheben von Informationen zum Zweck der Wahrung berechtigter Interessen des Auftraggebers ausdrücklich zulässig sind.
Die neue EU – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bringt neue und teilweise aufwändige Dokumentationspflichten und Anforderungen an das Datenrisikomanagment mit sich. Hohe Standards wie diese sind jedoch für professionelle Dienstleister nichts Neues.