Hinweise zum Datenschutz

SEHR GEEHRTER BESUCHER, HABEN SIE ANGST VOR DEM DATENSCHUTZ?

Das seit dem 25.05.2018 geltende neue Datenschutzrecht ( DSGVO und BDSG -neu)  hat für Unternehmen und private Auftraggeber keine Auswirkung auf die Zulässigkeit von der Erbringung von Ermittlungsdienstleistungen und des Einsatzes von privaten Ermittlern.

Bereits vor dem Stichtag am 25.05.2018 hatte ein strenges Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt, dass gewerbliche Ermittlungen und das Erheben von Informationen zum Zweck der Wahrung berechtigter Interessen des Auftraggebers ausdrücklich zulässig sind.

Die neue EU – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bringt neue und teilweise aufwändige Dokumentationspflichten und Anforderungen an das Datenrisikomanagment mit sich. Hohe Standards wie diese sind jedoch  für professionelle Dienstleister nichts Neues.  

Schulungen und Seminare

Mitarbeiterschulung zum Thema Diebstahlsüberwachung und Präventionsmöglichkeiten  

Jürgen Steinhausen bietet Ihnen Beratung und Unterstützung im Bereich der  Diebstahlsüberwachung und Diebstahlsprävention, sowie die Schulung von Kaufhausbewachern ( Kaufhausdetektiven und Doormen) an.

Dabei fließt die Erfahrung von Jürgen Steinhausen aus über 20 jähriger Tätigkeit für namhafte Einzelhandelsunternehmen und Unterstützer von Revisionsabteilungen aus den unterschiedlichsten Bereichen in die Schulungsmaßnahme ein. Schützen Sie sich und ihre Mitarbeiter optimal vor Verlusten durch Inventurdifferenzen und Übergriffen von Ladendieben.

  • Testkäufe
  • Testeinkäufe
  • Testdiebstähle
  • Vertrauenstests und
  • Personalschulungen in Bezug auf Verhütung von Inventurdifferenzen und Diebstahlprävention.

Gerne unterstützt Sie DJS bei dieser betrieblichen Fortbildung – auch an Wochenenden.

Zudem führt DJS auch Schwachstellenanalysen und Objektschutz für Ihr Unternehmen durch. Mehr dazu unter Schutz und Sicherheit.

Sie benötigen eine unverbindliche Beratung? Greifen Sie zum Hörer und rufen uns Sie mich an:

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